27. Oktober 2009
Fair kopieren - Urheberrecht in der Schule achten
Illegales Kopieren fügt Lehrmittelverlagen jährlich einen geschätzten Schaden von über 50 Mio. Franken zu. Geld, das für die Produktion hochwertiger Unterrichtsmaterialien fehlt. Die Schweizer Lehrmittelverlage und der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV haben deshalb gemeinsam die Aktion «Fair kopieren! Urheberrecht achten» gestartet. Mit dieser Kampagne sollen primär Lehrpersonen mit Informationen rund um das Vervielfältigen von Lehrmitteln bedient werden, damit sie das Copyright beim Kopieren besser beachten. Nachstehend die wichtigsten Verhaltensregeln:
Weitere Fragen und Antworten rund um das Urheberrecht im Bildungsbereich ist in der Broschüre «Alles, was Recht ist» zu finden, die auf der Homepage von Pro Litteris unter "Informationsmaterial" bestellt werden kann. Diese Organisation führt auch die Aktion «respect copyright» durch, welche sich an Jugendliche richtet und die Urheberrechte in Film und Musik thematisiert. Weitere wertvolle Informationen für Lehrpersonen zum Urheberrecht im Bildungsbereich finden sich auch als Thematisches Dossier auf dem Schweizer Bildungsserver educa.ch.
Kritische Anmerkung
Keine Frage, dass ich die oben genannten Kampagnen rund um das Urheberrecht in der Schule unterstützte. Ausser Frage steht zudem, dass in Zukunft auch im Internet Modelle für die Entschädigung der Urheber gefunden werden müssen, die eine zeitgemässe Nutzung der Inhalte ermöglichen. Ich zweifle jedoch daran, dass mit solchen Aktionen sich auch das Urheberrecht in die digitale Welt retten lässt! Hier müssen Alternativen zum Copyright sowie Alternativen zur Verwertung der Inhalte gefunden werden!
Das Urheberrecht gilt auch für Lehrmittel. Lehrpersonen sind allerdings privilegiert und dürfen für den Unterricht in der Klasse Ausschnitte aus veröffentlichten Werken kopieren.
Fragmente: Nur Ausschnitte kopieren.
Kopieren oder digitalisieren Sie nur Ausschnitte von Lehrmitteln, nicht aber ganze Kapitel oder mehr. Geben Sie immer die Quelle an (Autor, Titel, Verlag).
Alleinnutzung: Zusammenkopierte Lehrmittel nie weitergeben.
Lehrmittel, die Sie aus kopierten Inhalten neu zusammenstellen, dürfen nur Sie persönlich verwenden. Das Weitergeben an andere Lehrpersonen ist nicht erlaubt.
Intranet: Vervielfältigen nur für internen Gebrauch.
Einzelne digitalisierte Ausschnitte aus Lehrmitteln dürfen Sie im Intranet Ihrer Schule anderen Lehrpersonen zugänglich machen, niemals aber ins Internet stellen.
Rücksprache: In Urheberrechtsfragen den Verlag konsultieren.
Verlage können Genehmigungen zur Vervielfältigung erteilen und eine Nutzungsabgeltung berechnen. Fragen Sie dort nach, wenn Sie nicht sicher sind.
Unerlaubtes Vervielfältigen ist strafbar, schädigt Verlage und Autoren und gefährdet damit Qualität und Aktualität Ihrer Lehrmittel. Achten Sie das Urheberrecht – kopieren Sie fair. Weitere Informationen finden Sie unter www.fair-kopieren.ch
Weitere Fragen und Antworten rund um das Urheberrecht im Bildungsbereich ist in der Broschüre «Alles, was Recht ist» zu finden, die auf der Homepage von Pro Litteris unter "Informationsmaterial" bestellt werden kann. Diese Organisation führt auch die Aktion «respect copyright» durch, welche sich an Jugendliche richtet und die Urheberrechte in Film und Musik thematisiert. Weitere wertvolle Informationen für Lehrpersonen zum Urheberrecht im Bildungsbereich finden sich auch als Thematisches Dossier auf dem Schweizer Bildungsserver educa.ch.
Kritische Anmerkung
Keine Frage, dass ich die oben genannten Kampagnen rund um das Urheberrecht in der Schule unterstützte. Ausser Frage steht zudem, dass in Zukunft auch im Internet Modelle für die Entschädigung der Urheber gefunden werden müssen, die eine zeitgemässe Nutzung der Inhalte ermöglichen. Ich zweifle jedoch daran, dass mit solchen Aktionen sich auch das Urheberrecht in die digitale Welt retten lässt! Hier müssen Alternativen zum Copyright sowie Alternativen zur Verwertung der Inhalte gefunden werden!





